Wir präsentieren in Zusammenarbeit mit

das Förderprogramm zur Energeberatung
Wir als Ihr Energiefördergeldberater übernehmen für Sie die Organisation, prüfen die Durchführung und setzen Ihre Ansprüche durch!
Warum beraten lassen?
Energiesparen lohnt sich für jedes Unternehmen, denn Energieeffizienz bedeutete für Sie: niedrige Kosten für Strom, Wärme und Kälte, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, mit dem Sie Ihr Unternehmen zukunftsfähig und nachhaltig aufstellen.
Das Beste daran: Energiesparen kostet weniger, als Sie denken. In der Regel können Sie schon mit geringen Investitionen die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen deutlich erhöhen und dadurch die laufenden Kosten senken. Die wirtschaftlichsten Maßnahmen, um Energie einzusparen, finden Sie mit Unterstützung eines Energieberaters. Die Kosten für den Expertenrat müssen Sie als mittelständisches Unternehmen nicht allein schultern: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Sie mit attraktiven Zuschüssen.
Was bringt eine Energieberatung?
Bei einer Energieberatung kommt ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte in Ihr Unternehmen und analysiert den Energieverbrauch. Dadurch deckt er Einsparpotenziale auf, die ansonsten unentdeckt bleiben würden.
Alle Vorteile im Überblick:
Der Energieeffizenz-Experte …
- ermittelt die Möglichkeiten, wo und wie viel Energie Sie in Ihrem Unternehmen einsparen können.
- bewertet, wie wirtschaftlich die einzelnen Möglichkeiten zum Energiesparen sind.
- entwichelt ein Konzept, wie und wo Sie ggf. Abwärme in Ihrem Unternehmen nutzen können.
- schlägt konkrete Maßnahmen zum Energiesparen vor.
- berät Sie zu allen passenden Förder- und Finanzierungsangeboten.
- begleitet und kontrolliert die Umsetzung der Maßnahmen.
Was wird gefördert?
Das BMWi übernimmt bis zu 80 % der Kosten, die für eine Energieberatung in einem mittelständischen Unternehmen anfallen. Die Zuschüsse können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Die einzelnen Förderbausteine auf einen Blick
- Energieberatung auf Grundlage technischer Daten und einer Betriebsvesichtigung sowie anschließende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans. Förderung: bis zu 80 % des Bearterhonorars (netto), höchstens aber 8.000 Euro; für Unternehmen, deren jährliche Energiekosten unter 10.000 Euro liegen, höchstens 1.200 Euro. Voraussetzung: Die Energieberatung muss repräsentativ für das gesamte Unternehmen sein.
- Falls sinnvoll, gehört zur Energieberatung ein Konzept zur Nutzung von Abwärme.
- Im Anschluss an Energieberatung und -analyse ist die Förderung einer Umsetzungsbegleitung möglich, sofern der Höchstbetrag noch nicht erreicht ist. Diese Umsetzungsbegleitung reicht von der Ausschreibung bis zu Abnahme der durchgeführten Effizienzmaßnahmen.
Wir als Ihr Energiefördergeldberater übernehmen für Sie alle anfallenden Arbeiten, um Sie zu entlasten!
Die Energieberatung für Ihr Unternehmen und die Auszahlung der staatlichen Zuschüsse sind nur sieben Schritte entfernt:
- Bearter wählen
- Kostenvoranschlag anfordern
- Antrag ausfüllen
- Beratungsvertrag abschließen
- Beratung durchführen lassen
- Abrechnungsunterlagen einreichen
- Zuschuss erhalten
Starten Sie jetzt und sparen Sie in Ihrem Unternehmen Energie und Geld!

Fördergeldberater – der Lotse zu staatlichen Zuschüsse
Was ist eine Energieberatung?
Was wäre meine Aufgabe als Fördergeldberater?
Welchen Vorteil hat das Unternehmen davon?
Welche Unternehmen können die Förderung beantragen?
Um welche Summen geht es?
Welche Voraussetzungen muss der Berater/die Beraterin erfüllen?
Was genau gehört alles zur Beratung?
Warum wird die Beratung vom Bund gefördert?
Ich hätte gerne ein konkretes Beispiel!
Fall 1: Ein Unternehmen mit einem vergleichsweise kleinen Verbrauch von unter 150 000 Kilowattstunden im Jahr.
Die Analyse des Energieberaters mit Abschlussbericht und Handlungsempfehlungen entsprechen einem Honorar von 4350 Euro, dazu erhält er eine Pauschale von 250 Euro für Fahrtkosten und Messgeräte. Weil von den Gesamtkosten von 4600 Euro 80 Prozent gefördert werden, muss das Unternehmen letztlich nur 920 Euro aus eigener Tasche für die Leistungen bezahlen.
Fall 2: Ein Unternehmen mit einem mittleren Verbrauch von mehr als 150 000, aber weniger als 500 000 Kilowattstunden im Jahr. Hier muss der Berater schon etwas mehr Zeit aufwenden, kann aber auch ein Honorar von 5800 Euro einfordern, dazu die Pauschale für Fahrtkosten und Messgeräte. Hier bleibt für das Unternehmen ein Eigenanteil von 1210 Euro übrig.
Fall 3: Der Großverbraucher ab 500 000 Kilowattstunden im Jahr. Hier hat der Berater besonders viel zu tun und kann sich deshalb auch ein Honorar von 7250 Euro plus Nebenkostenpauschale berechnen. Das Unternehmen trägt dank des Förderprogramms nur einen Eigenkostenanteil von 1500 Euro. Wo viel Energie verbraucht wird, kann aber oft auch besonders viel eingespart werden.