Warum beraten lassen?

Energiesparen lohnt sich für jedes Unternehmen, denn Energieeffizienz bedeutete für Sie: niedrige Kosten für Strom, Wärme und Kälte, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, mit dem Sie Ihr Unternehmen zukunftsfähig und nachhaltig aufstellen.

Das Beste daran: Energiesparen kostet weniger, als Sie denken. In der Regel können Sie schon mit geringen Investitionen die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen deutlich erhöhen und dadurch die laufenden Kosten senken. Die wirtschaftlichsten Maßnahmen, um Energie einzusparen, finden Sie mit Unterstützung eines Energieberaters. Die Kosten für den Expertenrat müssen Sie als mittelständisches Unternehmen nicht allein schultern: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Sie mit attraktiven Zuschüssen.

Was bringt eine Energieberatung?

Bei einer Energieberatung kommt ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte in Ihr Unternehmen und analysiert den Energieverbrauch. Dadurch deckt er Einsparpotenziale auf, die ansonsten unentdeckt bleiben würden.

Alle Vorteile im Überblick:

  1. Der Energieeffizenz-Experte …
  2. ermittelt die Möglichkeiten, wo und wie viel Energie Sie in Ihrem Unternehmen einsparen können.
  3. bewertet, wie wirtschaftlich die einzelnen Möglichkeiten zum Energiesparen sind.
  4. entwichelt ein Konzept, wie und wo Sie ggf. Abwärme in Ihrem Unternehmen nutzen können.
  5. schlägt konkrete Maßnahmen zum Energiesparen vor.
  6. berät Sie zu allen passenden Förder- und Finanzierungsangeboten.
  7. begleitet und kontrolliert die Umsetzung der Maßnahmen.

Was wird gefördert?

Das BMWi übernimmt bis zu 80 % der Kosten, die für eine Energieberatung in einem mittelständischen Unternehmen anfallen. Die Zuschüsse können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Die einzelnen Förderbausteine auf einen Blick

  1. Energieberatung auf Grundlage technischer Daten und einer Betriebsvesichtigung sowie anschließende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans. Förderung: bis zu 80 % des Bearterhonorars (netto), höchstens aber 8.000 Euro; für Unternehmen, deren jährliche Energiekosten unter 10.000 Euro liegen, höchstens 1.200 Euro. Voraussetzung: Die Energieberatung muss repräsentativ für das gesamte Unternehmen sein.
  2. Falls sinnvoll, gehört zur Energieberatung ein Konzept zur Nutzung von Abwärme.
  3. Im Anschluss an Energieberatung und -analyse ist die Förderung einer Umsetzungsbegleitung möglich, sofern der Höchstbetrag noch nicht erreicht ist. Diese Umsetzungsbegleitung reicht von der Ausschreibung bis zu Abnahme der durchgeführten Effizienzmaßnahmen.

Wir als Ihr Energiefördergeldberater übernehmen für Sie alle anfallenden Arbeiten, um Sie zu entlasten!

Die Energieberatung für Ihr Unternehmen und die Auszahlung der staatlichen Zuschüsse sind nur sieben Schritte entfernt:

  1. Berater wählen
  2. Kostenvoranschlag anfordern
  3. Antrag ausfüllen
  4. Beratungsvertrag abschließen
  5. Beratung durchführen lassen
  6. Abrechnungsunterlagen einreichen
  7. Zuschuss erhalten

Starten Sie jetzt und sparen Sie in Ihrem Unternehmen Energie und Geld!

Energieberater für kleine und mittelständische Unternehmen

Energieberater

Wir präsentieren in Zusammenarbeit mit

Übersicht

Billiger Strom ist gut. Davon weniger verbrauchen ist noch besser. Eine erfolgreiche Energieberatung senkt die Betriebskosten eines Unternehmens dauerhaft und ist schon deshalb eine sinnvolle Investition. Das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie macht es kleinen und mittleren Unternehmen noch leichter, sich dafür zu entscheiden: Bis zu 80 Prozent der Beraterkosten werden vom Staat erstattet. Viele Unternehmen wissen davon nichts. Als Energiemakler können Sie jedoch auch Fördergeldberater werden und Ihre Kunden durch das Verfahren führen. Dafür erhalten Sie eine Provision.

Bei einem Privathaushalt helfen auch allgemeine Tipps schon beim Energiesparen, denn letztlich funktionieren alle nach einem ähnlichen Prinzip. Unternehmen sind sehr viel individueller, abhängig von der Tätigkeit: Gibt es einige wenige große Maschinen, die viel Strom verbrauchen, oder eher viele Mitarbeiter mit kleinen Geräten? Müssen große Räume beheizt oder gekühlt werden? Damit die Beratung für das jeweilige Unternehmen wirklich hilfreich ist, analysiert ein Energieeffizienz-Experte die Situation bei einer Betriebsbesichtigung und anhand technischer Daten und arbeitet Einsparungsvorschläge aus. Dabei kann es um Maßnahmen an Gebäuden oder Maschinen gehen, aber auch um Empfehlungen zur Veränderung des Nutzerverhaltens. Die Details sind in der europäischen Norm EN 16247 für Energieaudits geregelt.

Sie wählen den Experten aus und kümmern sich um die Beantragung des Zuschusses. Alle zugelassenen Energieeffizienz-Berater finden sich auf einer Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der TÜV Saar, mit dem wir zusammenarbeiten, verfügt beispielsweise über solche Berater. Sie holen dort einen Kostenvoranschlag ein und stellen den Antrag auf Bezuschussung nach dem Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ online an das Bundesamt. Sobald die Zusage kommt, schließen Sie den endgültigen Vertrag mit dem Energieberater. Nachdem dieser seinen Auftrag erledigt hat, sind Sie bei der Präsentation der Ergebnisse dabei. Sie reichen die Rechnung und den Abschlussbericht fristgerecht beim Bundesamt ein, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.

Geringere Ausgaben für Strom, Wärme und Treibstoffe bedeuten weniger laufende Kosten und damit eine höhere Konkurrenzfähigkeit. Energieberatung trägt außerdem dazu bei, dass ein Unternehmen sich nachhaltiger aufstellen kann. Sie unterstützen als Fördergeldberater das Unternehmen darin, diesen Weg zu gehen. Ein Beitrag zum Klimaschutz ist außerdem durchaus werbewirksam.

Einen Zuschuss aus dem Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kann jedes Unternehmen beantragen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro hat. Auch Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Deutschland können diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, beispielsweise Architekturbüros. Das Unternehmen darf nicht gleichzeitig andere Zuschüsse des Bundes für ähnliche Maßnahmen in Anspruch nehmen. Vergleichbare Programme von Land oder Kommune dürfen in der Firma nicht mehr als 90 Prozent der förderfähigen Kosten ersetzen.

Grundsätzlich kann sich die Firma 80 Prozent des Beraterhonorars (netto) vom Bundesministerium rückerstatten lassen. Das Förderprogramm sieht jedoch folgende Grenzen vor: Ein Betrieb mit Energiekosten unter 10 000 Euro jährlich kann maximal 1200 Euro geltend machen. Wer mehr verbraucht, kann einen Zuschuss bis zu 6000 Euro beantragen. Die Beratung muss jeweils für das ganze Unternehmen gelten. Wo es sinnvoll ist, kann auch die Nutzung von Abwärme in das Konzept mit aufgenommen werden.

Energieberater ist keine geschützte Bezeichnung. Das Ministerium hat deshalb für den Zuschuss aus dem Förderprogramm Richtlinien festgelegt, die sicherstellen sollen, dass die Energieberatung auch fachlich ihren Zweck erfüllt. Diese sehen vor, dass der Berater oder die Beraterin eine entsprechende Hochschulausbildung in einem dafür relevanten Fach, also Ingenieurs- oder Naturwissenschaften, oder eine entsprechende technische Ausbildung mit Meisterabschluss nachweisen muss. Außerdem sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung sowie eine relevante Zusatzausbildung notwendig. Wer förderfähige Beratung durchführen will, muss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassen sein. Dabei erhält er auch eine Beraternummer. Die Zulassung erfolgt personenbezogen. Auch Berater, die in einer Firma tätig sind, müssen persönlich zugelassen sein.

So läuft die Energieberatung ab: Der Energieeffizienz-Experte besichtigt den Betrieb, macht sich ein Bild vom Produktionsablauf und ermittelt den Ist-Zustand. Dazu betrachtet er den aktuellen Verbrauch und die Kosten anhand der Unterlagen. Er prüft sowohl den Zustand der Gebäude, den der Anlagen und auch die aktuelle Praxis des Warentransports und der Personenbeförderung. Darauf baut er bei der Ermittlung der Einsparpotenziale auf. Er präsentiert die Maßnahmen auf der Basis einer Lebenszyklus-Kostenanalyse. Der Kunde braucht schließlich Zahlen. Abschließend gibt er eine Empfehlung ab: Welche Maßnahmen sind wichtig, um auch zukünftig den gesetzlichen Ansprüchen zu genügen, welche bringen besonders viele Einsparungen? Darunter kann Wärmedämmung für die Gebäude sein, eine Anregung zu Veränderungen im Produktionsablauf oder zur Anschaffung eines moderneren Gerätes oder einfach eine veränderte Organisation, die weniger Autofahrten erforderlich macht. Die detaillierten Anforderungen sind in der europäischen Norm EN 16247 für Energieaudits geregelt.

Jede Energieerzeugung hat bekanntlich Nebenwirkungen – seien es gesundheits- und klimaschädliche Abgase der fossilen Energieträger, radioaktiver Müll bei der Atomkraft und zumindest Flächen- und Materialverbrauch bei Wind- und Solarenergie. Je weniger davon gebraucht wird, desto weniger muss überhaupt erzeugt werden. Die Bundesregierung finanziert die Beratung, um die Klimaziele zu erfüllen und gleichzeitig zur Energiesicherheit Deutschlands beizutragen. Im Idealfall entsteht daraus eine Win-Win-Situation: Das Unternehmen hat weniger Kosten, und es wird gleichzeitig umweltfreundlicher. Für große Unternehmen ist ein Energieaudit verbindlich. Mit dem Förderprogramm will das Ministerium dazu beitragen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen sich dieser Aufgabe stellen.

Unsere Partner haben drei Musterbeispiele ausgearbeitet, an denen sowohl Sie als auch Ihre Kunden sich orientieren können.

Fall 1: Ein Unternehmen mit einem vergleichsweise kleinen Verbrauch von unter 150 000 Kilowattstunden im Jahr.

Die Analyse des Energieberaters mit Abschlussbericht und Handlungsempfehlungen entsprechen einem Honorar von 4350 Euro, dazu erhält er eine Pauschale von 250 Euro für Fahrtkosten und Messgeräte. Weil von den Gesamtkosten von 4600 Euro 80 Prozent gefördert werden, muss das Unternehmen letztlich nur 920 Euro aus eigener Tasche für die Leistungen bezahlen.

Fall 2: Ein Unternehmen mit einem mittleren Verbrauch von mehr als 150 000, aber weniger als 500 000 Kilowattstunden im Jahr. Hier muss der Berater schon etwas mehr Zeit aufwenden, kann aber auch ein Honorar von 5800 Euro einfordern, dazu die Pauschale für Fahrtkosten und Messgeräte. Hier bleibt für das Unternehmen ein Eigenanteil von 1210 Euro übrig.

Fall 3: Der Großverbraucher ab 500 000 Kilowattstunden im Jahr. Hier hat der Berater besonders viel zu tun und kann sich deshalb auch ein Honorar von 7250 Euro plus Nebenkostenpauschale berechnen. Das Unternehmen trägt dank des Förderprogramms nur einen Eigenkostenanteil von 1500 Euro. Wo viel Energie verbraucht wird, kann aber oft auch besonders viel eingespart werden.

Das hängt natürlich davon ab, wie energiebewusst die Geschäftsführung in der Vergangenheit ihre Entscheidungen getroffen hat. Das Ziel ist, zehn bis 20 Prozent einzusparen, es können aber auch einmal 30 Prozent sein.

Ihre Provision ist gestaffelt danach, wie hoch das Beraterhonorar ausfällt und wie viele Sie vermitteln. Sie liegt zwischen 200 und 600 Euro, dazu kommen 100 Euro für das Abschlussgespräch.

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