Einführung

Mit der Energiepreisbremse versucht die Bundesregierung, Firmen, Unternehmen und private Haushalte langfristig zu entlasten. Die Preise für Gas und Strom für Hausverwaltungen sind in den vergangenen Monaten rapide angestiegen. Die Energiepreisbremse besteht aus der Strom- und Gaspreisbremse, damit Firmen und private Haushalte weiterhin günstig Strom und Gas beziehen können. Für den Dezember 2022 gab es eine Soforthilfe, indem die Abschlagszahlung für den Dezember erlassen wurden. Zudem wurde die Mehrwertsteuer auf sieben Prozent heruntergesetzt, um gewerbliche und private Kund*innen weiter zu entlasten. Neben dem Dezemberabschlag wurden weiteren Maßnahmen von der Regierung beschlossen. Dazu zählen die Gas- und Strompreisbremse, um den Strom und das Gas für Hausverwaltungen bezahlbar zu halten. Weitere Einzelheiten in Bezug auf Heizungssystem mit Flüssiggas, Holzpellets oder Öl sollen Anfang des Jahres 2023 beschlossen werden. In den folgenden Abschnitten wird die Energiepreisbremse genauer beschrieben und worauf gewerbliche Kund*innen und Privathaushalte achten müssen, um weiterhin günstig Gas und Strom beziehen zu können.

Welche Maßnahmen umfassen die Energiepreisbremse?

Die wichtigsten Bestandteile der Energiepreisbremse sind die Gas- und Strompreisbremse. Das Ziel der beschlossenen Maßnahmen ist es, die Preise für Strom und Gas für Firmen und private Haushalte bezahlbar zu halten. Bis nächstes Jahr April sollen gewerbliche und private Kund*innen Strom und Gas zu einem garantiert günstigen Preis beziehen können. Allerdings sind Unternehmen aus energieintensiven Sektoren von dem Gesetz ausgeschlossen. Von der Strom- und Gaspreisbremse können gesundheitliche Einrichtungen, Gewerbe, Handel oder das Handwerk profitieren. Die Energiepreisbremse bezieht sich auf verschiedene Arten, die im Folgenden detaillierter erläutert werden:

Erdgas und Fernwärme:

Unternehmen und Haushalte, die mit einer Gasheizung heizen, werden im Dezember entlastet. Der Staat wird für gewerbliche (KMUs) und private Kund*innen die Abschlagszahlung übernehmen. Im Internet gibt es zahlreiche Websites, auf denen Firmen und Privathaushalte ihre genauen Ersparnisse durch die Übernahme der Abschlagszahlung abschätzen lassen können.

Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Gaspreisbremse. Der maximale Betrag für eine Kilowattstunde liegt ab März bei zwölf Cent. In diesem Betrag sind bereits die wichtigsten Preisbestandteile und Steuern enthalten. Sollte der Grundverbrauch überschritten werden, gelten die Preise aus dem Gasliefervertrag. Die Bundesregierung schafft durch die Maßnahmen einen Sparanreiz bei den gewerblichen und privaten Kund*innen.

Für Fernwärmekund*innen wird die Abschlagszahlung für September übernommen. Hierbei handelt es sich um die Wärmepreisbremse. Der maximale Betrag für eine Kilowattstunde liegt hier bei 9,5 Cent und die Mehrwertsteuer wird ebenfalls gesenkt. Die Wärmepreisbremse hat eine Laufzeit bis April 2024.

Strom:

Die Strompreisbremse ist ähnlich aufgebaut. Der maximale Betrag für eine Kilowattstunde wird auf 40 Cent für Privathaushalte gedeckelt. Der Basisverbrauch sollte nicht überschritten werden, da es sonst zu hohen Kosten kommt. Die Strompreisbremse gilt ebenfalls ab März dieses Jahres. Viele Expert*innen halten die Deckelung von 40 Cent für eine Kilowattstunde als zu hoch. Trotz des Entlastungspakets für Strom werden einige Unternehmen und Privathaushalte Probleme bekommen, ihre Stromrechnung zu bezahlen. Die Strompreisbremse gilt bis einschließlich April 2024.

Darauf müssen Firmen und Privathaushalte achten

Durch die steigenden Energiepreise im letzten Jahr musste die Regierung Maßnahmen treffen, um Eigentümer*innen und Mieter*innen von Immobilien zu entlasten. Ohne die beschlossenen Maßnahmen würden den Mieter*innen und Hauseigentümer*innen hohe Nachzahlungen drohen. Auslöser für die steigenden Energiepreise ist der Ukraine-Krieg. Noch nie waren die Strom-, Gas- und Heizkosten so hoch wie jetzt.

Immobilien- und Hausverwaltungen müssen rechtzeitig mit Mieter*innen und Eigentümer*innen in Kontakt treten. Es sollten rechtzeitig Anpassungen oder Änderungen in Bezug auf Dienstleistungen und Heizkosten vorgenommen werden. Ohne diese Anpassungen müssen Eigentümer*innen und Mieter*innen mit hohen Nachzahlungen für Strom, Gas und Fernwärme rechnen.

Mieter*innen sollten für die nächste Hausgeld- und Betriebskostenabrechnung Geld zur Seite legen. Ein finanzieller Puffer ist wichtig, um auf höhere Nachzahlungen reagieren zu können. Das Gleiche gilt natürlich auch für Hauseigentümer. Es kann auch erforderlich sein, Anpassungen am Wirtschaftsplan vorzunehmen.

Hauseigentümer*innen sollten die Energiekosten in der Wohnungseigentümergemeinschaft anpassen. Die Energiekosten orientieren sich in der Regel in den Kosten des Vorjahres.

In einem Mietverhältnis kann die Anpassung der Energiekosten nur erfolgen, wenn Vermieter*in und Mieter*in der Änderung zugestimmt haben. Vermieter*innen sollten sich rechtzeitig an die Mieter*innen wenden und eine potenzielle Erhöhung der Vorauszahlungen besprechen. Bei neuen Mietverträgen sollten höhere Vorauszahlungen ebenfalls beachtet werden.

Fazit

Durch die Energiepreisbremse können Unternehmen und Privathaushalte für das Jahr 2023 bis April 2024 finanziell entlastet werden. Die Maßnahmen sind ein Zeichen für die gewerblichen und privaten Kund*innen, dass sie nicht in Vergessenheit geraten. Neben der Deckelung werden für private und gewerbliche Kund*innen zudem Sparanreize geschaffen. Ohne die beschlossenen Maßnahmen der Regierung könnten manche Firmen und Privathaushalte ihre Strom- und Gaskosten nicht mehr zahlen. Bis April 2024 müssen jedoch weitere Maßnahmen beschlossen werden, um die Preise für Strom und Gas bezahlbar zu halten.