Das Reparaturgesetz aufgrund der Energiepreisbremse: Das müssen Sie wissen
Viele Haushalte und Unternehmen hatten im letzten Jahr mit den steigenden Strom- und Gaspreisen zu kämpfen. Um Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, wurden Ende letzten Jahres die Preisbremsen für Strom, Wärme und Erdgas festgelegt. Die verabschiedeten Gesetze für die Energiepreisbremse deckeln den Preis pro Kilowattstunde und entlasten dadurch Konsumenten und Konsumentinnen finanziell. Allerdings weist die ursprüngliche Gesetzeslage Mängel hinsichtlich der Kontrolle von Entlastungsbeiträgen für Unternehmen auf. Nun wurden Änderungen an den bestehenden Gesetzen beschlossen und der Bundestag verabschiedete ein Reparaturgesetz für Gas und Strom, welches die Einrichtung einer durch private Dritte getragene Prüfbehörde vorsieht. Was genau es damit auf sich hat und welche Konsequenzen der neue Gesetzentwurf mit sich bringt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Kurz zusammengefasst: Die Gesetzeslage zur ursprünglichen Energiepreisbremse
Sowohl private Haushalte als auch Unternehmen haben im letzten Jahr die Auswirkungen der Energiekrise auf ihre Finanzen gespürt. Die stark angestiegenen Preise für Gas, Wärme und Strom stellen für viele Personen eine große Belastung dar. Die seit Januar geltende Strompreisbremse hat das Ziel, Verbraucher bis Ende April 2024 zu entlasten. Im März traten auch die Gas- und Wärmepreisbremsen in Kraft, die zusätzlich rückwirkend Abrechnungen ab Anfang des Jahres betreffen. Durch die beschlossene Deckelung der Energiepreise sollen die Kosten für Privatpersonen und kleine und mittelgroße Unternehmen gedrückt werden, damit diese ihren Energiekonsum weiterhin finanzieren können. Dabei müssen Verbraucher nichts tun, um von der Preisbremse zu profitieren: Seit Inkrafttreten des Gesetzes werden die monatlichen Abschläge automatisch angepasst.
Doch bereits kurz nach Verabschiedung der Energiepreisbremse wurde Kritik laut. Obwohl die Gaspreise mittlerweile wieder gesunken sind, wurde der Preisdeckel nicht entsprechend angepasst. Gleichzeitig erhöhten viele Versorger ihre Strom- und Gaspreise zu Jahresbeginn um jeweils ungefähr 50 Prozent. Zusätzlich kamen Zweifel auf, ob Unternehmen unverhältnismäßig von der Energiepreisbremse profitieren würden.
Die Konsequenzen der Gesetzesänderung: Rückzahlungen aufgrund des Reparaturgesetzes
Aufgrund der oben beschriebenen Kritik an der Energiepreisbremse gab es Handlungsbedarf bezüglich der Anpassung der Gesetzeslage. Bereits vor Verabschiedung des aktuellen Reparaturgesetzes für Strom und Gas wurden dem Parlament verschiedene Änderungsanträge vorgelegt, welche jedoch von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt wurden. Mit den nun beschlossenen Änderungen sollen Mängel in der Umsetzung der Energiepreisbremse behoben werden. Das Bundeswirtschaftsministerium rund um Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) hat durch Gespräche mit Unternehmen, Verbänden und Energieversorgern neue Richtlinien für die Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen entwickelt. Besonders das Thema Kontrolle spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle.
Die ursprüngliche Gesetzeslage sah erst für Ende 2023 Überprüfungen der preislichen Anpassungen vor. Diese sollen jetzt vorgezogen werden. Im Laufe des Jahres sollen spezielle Prüfbehörden überprüfen, ob Firmen zu viele Gelder vom Staat erhalten haben. Sollte dies der Fall sein, müssen die entsprechenden Beträge zurückgezahlt werden. Für die Überprüfung sind Unternehmen verpflichtet, ihre Daten an die Behörden weiterzugeben.
Reparaturgesetz aufgrund der Energiepreisbremse: Das Problem mit der Prüfbehörde
Unternehmen, die von den staatlichen Hilfen im Rahmen der Energiepreisbremse profitieren, sind dazu verpflichtet, ihre Entlastungsbeträge gegenüber ihren Lieferanten und ihrem Versorger zu kommunizieren. Dabei gelten unterschiedliche Regeln für kleine und mittlere Unternehmen, entsprechend ihres monatlichen Umsatzes. Abhängig von dem Betrag der Gesamtentlastung entsteht eine Mitteilungspflicht gegenüber einer Prüfbehörde. Bereits im ursprünglichen Gesetzesentwurf für die Preisbremse wurde jedoch deutlich, dass die Einrichtung einer solchen Behörde mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist. Der Grund dafür ist die große Anzahl an komplexen Aufgaben, für welche die Behörde verantwortlich sein soll und der Mangel an Personen in staatlichen Stellen, welche diese Aufgaben übernehmen können. Im Änderungsantrag der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP wurde daher vorgeschlagen, private Dritte in die Überprüfungsprozesse einzubinden.
Kritik am Reparaturgesetz
Genau wie die Energiebremse weist auch das neue Reparaturgesetz einige Schwachstellen auf, die von verschiedenen Personen kritisiert werden. Der größte Kritikpunkt betrifft die Umsetzung der Überprüfungen. Während die Energieversorger in der Verantwortung stehen, die Entlastungsbeiträge an die Verbraucher auszuzahlen, werden sie nicht in den Prozess bezüglich der Rückzahlungen aufgrund des Reparaturgesetzes eingebunden. Da der Staat selber nicht über entsprechende Kapazitäten verfügt, sieht das Reparaturgesetz für Energie stattdessen vor, private Organisationen in den Prozess einzubinden. Das bedeutet, dass wahrscheinlich vor allem Wirtschaftsprüfungsgesellschaften diese Aufgabe übernehmen werden. Das Problem an dieser Rollenverteilung ist ein möglicher Interessenskonflikt. Denn Beratungsgesellschaften nehmen in der Regel eine Position ein, in der sie Unternehmen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Staatshilfen beratend zur Seite stehen. Der neue Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, dass sie die Prüfung ebendieser Bezüge übernimmt. Dadurch wären die Organisationen gleichzeitig auf beiden Seiten aktiv, was ein neutrales Vorgehen schwer realistisch umsetzbar macht.
Welche Konsequenzen hat das Reparaturgesetz für Strom und Gas für private Haushalte?
Das wichtigste Ziel des Reparaturgesetzes für Energie ist es, privaten Dritten zu ermöglichen, Teil der Prüfbehörde zu werden. Die Arbeit dieser Behörde betrifft die Überprüfung von Unternehmen. Private Haushalte sind von den Änderungen der Energiepreisbremse nicht betroffen und müssen auch keine weiteren Schritte unternehmen, um weiterhin ihre Entlastungsbeiträge zu erhalten.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte zum Reparaturgesetz für Energie auf einen Blick
- Die 2022 beschlossene Energiepreisbremse sieht die Einrichtung einer Prüfbehörde vor, um die Entlastungsbeiträge von Unternehmen zu überprüfen. Die Rahmenbedingungen für diese Behörde wurden durch das neue Reparaturgesetz geändert.
- Überprüfungen im Laufe des Jahres sollen dabei helfen, Unternehmen zu identifizieren, die zu viele Staatshilfen erhalten haben. Diese müssen die entsprechenden Beträge an den Staat zurückzahlen.
- Die neue Gesetzeslage sieht vor, private Dritte mit in den Überprüfungsprozess einzubinden, was hauptsächlich die Involvierung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften betrifft. Da diese sich durch die neue Aufgabe in einen möglichen Interessenskonflikt begeben können, wird das Reparaturgesetz für Gas und Strom kritisiert.
- Private Haushalte sind durch die Änderungen nicht betroffen und können die Entlastungsbeträge wie gewohnt weiter in Anspruch nehmen.