Steigende Preise und außerordentliche Kündigungsfristen: Das Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen für Strom und Gas

Steigende Strom- und Gaspreise waren in den letzten Monaten und Jahren ein leidiges Thema für viele Verbraucher. Besonders durch den Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 stiegen die Energiepreise deutlich in die Höhe. Auch wenn die Kosten für Strom und Gas bei allen Anbietern höher liegen als vorher, gibt es auch einige Unterschiede, und oft können Endkunden durch einen Anbieterwechsel einiges an Geld sparen. Für viele stellt sich jedoch die Frage, welche Komplikationen bei einer Kündigung auftreten können. Während Kündigungen beim Grundversorger meist relativ unkompliziert möglich ist, können die Konditionen bei anderen Anbietern deutlich unflexibler sein. Um Verbraucher bei Änderungen der Vertragsgrundlage zu schützen, sind in manchen Fällen außerordentliche Vertragsbeendigungen möglich. Welche Kündigungsfristen bei einer Preisanpassung für Strom oder Gas gelten und wann Verbraucher von einem Sonderkündigungsrecht für Energieverträge profitieren, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kündigungsfristen für Energieverträge: Allgemeine Bestimmungen

Wie in der Regel bei allen Vertragsabschlüssen üblich, werden auch beim Abschluss eines Strom- oder Gasliefervertrags die Konditionen für eine Kündigung im Vorhinein festgelegt. Bei vielen Energieverträgen wird außerdem eine Mindestvertragslaufzeit bestimmt. Die Kündigungsfristen können je nach Anbieter variieren. Für Verträge mit dem Grundversorger gibt es gesetzliche Vorgaben, die eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vorsehen. Bei dem Grundversorger handelt es sich um den wichtigsten Energieanbieter der Region, zum Beispiel das Stadtwerk. Der Vertrag mit diesem wird schriftlich, wahlweise per Brief, E-Mail oder Fax, beendet. Es ist auch möglich, dass der neue Anbieter die Kündigung für den Verbraucher übernimmt. In den vergangenen Jahren waren die Tarife der Grundversorger bis auf wenige Ausnahmen teurer als die Angebote von anderen Anbietern – ein Anreiz für Kunden, sich nach Alternativen umzusehen.

Da die Kündigungsfristen beim Grundversorger relativ kundenfreundlich sind, ist das Sonderkündigungsrecht für Energieverträge besonders für diejenigen interessant, die einen anderen Strom- oder Gasvertrag unterzeichnet haben. Wenn Verbraucher einen Sondervertrag mit dem Grundversorger abschließen, oder zu einem anderen Gas- oder Stromanbieter wechseln, gibt es keine vom Staat festgesetzte Kündigungsfrist. Sie wird zusammen mit der Vertragslaufzeit und -verlängerung im Vertrag aufgeführt. Der Kunde muss den Vertrag innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist beenden, ansonsten wird dieser verlängert und finanzielle Verpflichtungen bleiben bestehen. Während einige Verträge zum Anfang eines neuen Monats gekündigt werden können, gibt es auch Anbieter, bei denen sich der Vertrag bei einer verpassten Kündigungsfrist um ein ganzes Jahr verlängert. Gerade bei unflexiblen Kündigungsfristen und Vertragsverlängerungen ist es wichtig, den Vertrag rechtzeitig zu beenden. Die Beendigung des Vertrages erfolgt wie bei der Grundversorgung schriftlich, wobei eine Kündigung per Einschreiben aufgrund der Möglichkeit der Nachverfolgung empfohlen wird. Bei einer Kündigung per E-Mail sollte eine Kündigungsbestätigung erfragt werden.

Was ist das Sonderkündigungsrecht?

Im Normalfall können die im Vertrag festgelegten Bedingungen nicht umgangen werden. Ein früherer Austritt aus dem Vertrag ist daher zunächst ausgeschlossen. Dennoch gibt es Ausnahmen, die eine außerordentliche Kündigung erlauben. Das sogenannte Sonderkündigungsrecht kann beansprucht werden, wenn einer von zwei Fällen auftritt:

  1. Änderung der Vertragsgrundlage: Sollte der Energieanbieter die Vertragsgrundlage ohne Zustimmung des Verbrauchers ändern, ist dieser zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags berechtigt. Dieser Fall liegt auch dem Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen für Gas und Strom zugrunde.
  2. Besonderes Ereignis: Beim Auftreten bestimmter Ereignisse kann der Verbraucher in der Regel ebenfalls von einer Sonderkündigung Gebrauch machen. Dazu gehören beispielsweise Umzüge oder Todesfälle. Das Sonderkündigungsrecht bei Umzügen ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen für Gas und Strom

Die steigenden Energiepreise motivieren viele Verbraucher dazu, sich nach günstigeren Anbietern umzusehen. Unter den normalen Voraussetzungen der festgelegten Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit wäre es oft jedoch nicht möglich, bei einer Preiserhöhung den aktuellen Vertrag aufzuheben. Um Verbraucher vor finanziellen Schwierigkeiten zu schützen, greift in solchen Situationen das Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen für Strom und Gas. Der Energieanbieter ist gesetzlich verpflichtet, Änderungen der Vertragsgrundlage im Voraus mitzuteilen. Wenn der Endkunde mit der Preisänderung nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Vertrag außerhalb der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist zu beenden. Normalerweise muss diese Sonderkündigung innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preisanpassung eingereicht werden.

Damit bei der Beanspruchung des Sonderkündigungsrechts für Gas und Strom keine Probleme auftauchen, sollte darauf geachtet werden, dass das Eintreffen des Kündigungsschreibens vom Anbieter bestätigt wird. Am besten eignet sich daher die Kündigung per Einschreiben, da sie in diesem Fall nachverfolgt werden kann. Außerdem sollte im Kündigungsschreiben deutlich gemacht werden, dass es sich um eine Sonderkündigung und keine reguläre Kündigung handelt. Dadurch können Missverständnisse vermieden werden.

Welche Ausnahmen gelten für das Sonderkündigungsrecht für Strom und Gas?

Die Preise für Strom und Gas setzen sich aus verschiedenen Kosten zusammen. Darunter fallen auch Faktoren wie Steuern, Netzentgelte und Abgaben, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Aus diesem Grund sind Preiserhöhungen bei Grundversorgern im Regelfall erlaubt. Sonderverträge müssen Preisänderungen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festhalten, um diese zu rechtfertigen. Gerichte haben diese Klauseln bisher aber meist für ungültig befunden. Das bedeutet, dass Verbraucher bei Sonderverträgen auch bei Preisanpassungen aufgrund von erhöhten Steuern und ähnlichem vom Sonderkündigungsrecht für Strom und Gas Gebrauch machen können.

Ein Überblick über die wichtigsten Informationen zum Thema Sonderkündigungsrecht für Gas und Strom

  • Für Energieverträge mit dem Grundversorger gibt es gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen. Verbraucher können ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich beenden. Die Kündigungsfristen für Sonderverträge können hingegen stark variieren und erlauben teilweise wenig Flexibilität.
  • Um Verbraucher bei Preiserhöhungen zu schützen, gibt es das Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen für Gas und Strom. Sollte der Energieanbieter die Preise anheben, können Verbraucher den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Ankündigung der Anpassung kündigen.
  • Auch wenn die Preiserhöhungen aufgrund von höheren Steuern, Umlagen oder ähnlichem erfolgen, haben Verbraucher in der Regel Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht für Gas und Strom.
  • Um Probleme zu vermeiden, sollte der Eingang der Kündigung vonseiten des Energieanbieters bestätigt werden.