Nach einer Flaute innerhalb der Photovoltaik-Branche hierzulande gab es in den letzten Monaten und Jahren einen Aufschwung zu verzeichnen und insbesondere das letzte Jahr hat aufgrund globaler Entwicklungen einen erneuten Boom der umgangssprachlichen Solar-Anlagen ausgelöst, der sich auch in das Jahr 2023 hinein fortsetzen wird. Allerdings hat der Gesetzgeber zum Jahresbeginn einige Regeln und Gesetze verändert, über die der folgende Artikel einen Überblick geben möchte, damit es für Interessierte und Käufer kein böses Erwachen geben kann. Immerhin ist der Kauf einer jeden Anlage für private oder gewerbliche Kunden immer eine Ausgabe, die sich lohnen soll und die nicht zwischen Tür und Angel über den Ladentisch gehen sollte. Energiehandel24.eu ist auch über Facebook zu erreichen und kann auch dort weitere wertvolle Informationen zur Verfügung stellen.

Was genau fällt alles unter den Begriff der Photovoltaik-Anlagen?

Der Begriff der Photovoltaik bezeichnet eine direkte Transformation von Energie, die aus Licht gewonnen wird. Dabei handelt es sich zum Großteil um Sonnenlicht und die Umwandlung erfolgt mit der Hilfe von Solarzellen. Auf diesem Weg entsteht elektrische Energie, die für weite Teile des öffentlichen Lebens und Alltags auf verschiedenste Art und Weise genutzt werden kann. Jede Anlage, die diesen Zweck erfüllt und von zertifizierten Herstellern angeboten wird, wird vom deutschen Gesetzgeber als eine solche Photovoltaik-Anlage eingestuft und unterliegt den im folgenden Text beschriebenen Regeln und Gesetzen.

Gesetzesänderung für Photovoltaik-Anlagen im Allgemeinen sowie Gesetzesänderung für Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2023

Was ändert sich bei PV-Anlagen 2023? Darüber soll dieser Punkt aufklären und alle Interessierten informieren. Ab sofort ist nämlich die volle Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich, hier hat der Gesetzgeber alle bisherigen Einsparungen und Hindernisse vollständig abgebaut. Das bedeutet unter anderem auch, dass jede neue Anlage, die ab dem ersten Jahrestag 2023 in Betrieb genommen wird, auch eine technische Vorgabe wegfällt, die bisher als Regelung gültig gewesen ist. So war es nämlich bisher das Gesetz, dass größtenfalls und höchstens lediglich 70 Prozent der gewonnenen Leistung einer PV-Anlage in die öffentliche Netze eingespeist werden durften. Dies benachteiligte insbesondere gute und hochwertige Anlagen, die eine effiziente Arbeit machen konnten. Viele Besitzer schöpften daher auch das volle Potenzial der Anlage gar nicht aus und ließen sie teilweise im Schongang laufen. Als weitere Änderung muss erwähnt werden, dass auch eine bisherige Bestandsanlage bis zum Wert von 7kWp nicht mehr an die vorige Regeln gebunden ist und diese nicht mehr beachten muss. Alle Anlagen, die älter sind und im Bereich von 7 bis 25kWp angesiedelt sind, müssen allerdings auch im neuen Jahr 2023 nach den bisherigen Regeln und Gesetzen betrieben werden. Auch aus diesem Grund heraus lohnt es sich in diesen Tagen ganz besonders, sich mit dem Kauf einer Solaranlage zu befassen und als neuer Besitzer in diesen Markt mit einer neuen Anlage einzusteigen.

Welche steuerliche Änderungen für Photovoltaik-Anlagen gibt es?

Auch in Hinblick auf die steuerlichen Aspekte gibt es gute Gründe, warum man sich jetzt für eine neue Photovoltaik-Anlage entscheiden sollte. Zwar sind steuerliche Themen in der Bundesrepublik nach wie vor ein heißes Eisen, das nicht gerne diskutiert wird – in diesem Bereich jedoch hat der Gesetzgeber wirklich interessante neue Fakten geschaffen. So ist aktuell für das neue Jahr der Kauf einer solchen Anlage immens günstiger geworden, wenn man sich zum Vergleich die Jahre zuvor heranzieht. Da per Gesetz beschlossen wurde, dass ab dem 01. Januar 2023 der Satz von Null Prozent Umsatzsteuer auf PV-Anlagen gültig ist, rechnet sich dieser Umstand beim Kaufpreis natürlich extrem. Diese Regelung wurde auch zusätzlich für verschiedene Stromspeicher und zugehörige Komponenten beschlossen. Lediglich die Leistung von 30kWp als Höchstleistung muss hier beachtet werden. Das neue Gesetz bedeutet ganz konkret, dass jede neue PV-Anlage in Sachen Kauf, Anlieferung und Inbetriebnahme und Aufbau von dern 19% der Umsatzsteuer befreit ist. Der Bundestag hat diese Regelung im sogenannten Jahressteuergesetz festgehalten und macht es somit möglich, dass sich die eigene Produktion von Strom ab sofort noch mehr auszahlt. Gerade für Hausbesitzer und Menschen, die eine Immobilie besitzen, stellt dieser Umstand eine bedeutende Entlastung dar und kann in Zeiten der Inflation den entscheidenden Unterschied im Geldbeutel machen. Auch Besitzer von kleineren Anlagen sind von der Einkommenssteuer entbunden und dürfen sich somit über ein Plus auf der Habenseite freuen.

EEG 2023 und Einspeisevergütung 2023

Für das neue Jahr sind auch neue Vergütungssätze gültig, die rückliegend für alle Anlagen gelten, die seit dem 30.07.2022 ans Netz gegangen sind. Hier gibt es lediglich eine Unterscheidung im Bereich der Eigenversorgungs- und Volleinspeiseanlagen. Jede Anlage mit einer Eigenversorgung kann ab sofort einen höheren Vergütungssatz beanspruchen, welcher sich wie folgt ausdrückt:

– bis zur Kapazität von 10 kWp gibt es für jede Anlage 8.2 Cent pro geleisteter Kilowattstunde

– alle größeren Anlagen erhalten 7.1 Cent für jede Kilowattstunde

Wer sich für eine Anlage innerhalb der Volleinspeisung in die Netze entscheidet, darf sogar einen noch höheren Satz für sich in Anspruch nehmen. Allerdings muss dafür die Anlage dem zuständigen Betreiber des Netzes, in welches eingespeist werden soll, gemeldet werden – und zwar bevor diese ihre Arbeit beginnt. Sollte es beim Bau der Anlage zu Verzögerungen kommen, etwa weil Lieferketten unterbrochen wurden oder die Ressourcen nicht schnell genug beim Hersteller ankommen, fällt im neuen Jahr ebenfalls die bisherige daraus resultierende geringere Vergütung vollständig weg. Hier findet also keine Bestrafung des Kunden mehr statt, da er für die Verzögerungen meistens sowieso keine Schuld trägt und den größeren globalen Zusammenhängen machtlos ausgeliefert ist. Der Hintergrund dieser Änderungen ist, dass gesetzlich erwünscht ist, dass mehr Anlagen bundesweit auf die Dächer gebracht werden und mehr Menschen den Schritt in diese Art der Stromerzeugung wagen. Hier wird nun dieses Korrektiv an den Start gebracht, welches sich für die Verbraucher lohnt und ihnen einen ehrlichen Gewinn in Aussicht stellen kann. Außerdem ermöglichen die getroffenen Entscheidungen, dass nunmehr auf dem gleichen Gebäude sowohl eine Volleinspeisungsanlage als auch eine Eigenverbrauchanlage Sinn machen und nützlich sind. Dieser Umstand kann vor allem für Selbstständige oder Handwerker von Vorteil sein, die über größere Räumlichkeiten wie Lagerhallen verfügen und gleichzeitig auch im betreffenden Gebäude ihren Wohnsitz eingerichtet haben – die neuen Gesetze machen Einspeisung wirklich lukrativ!

Auf was muss hinsichtlich der Normen und Bestimmungen (Erneuerungen) von Photovoltaik-Anlagen geachtet werden?

Allgemein sollten man immer darauf achten, dass die gültigen Bestimmungen und Normen eingehalten werden und der Betrieb einer PV-Anlage innerhalb des Gesetzesrahmens abläuft und diesen nicht verlässt. Ist man sich unsicher und bewegt sich in einer Grauzone, sollte man sich immer Experten an die Seite holen und diese in die vorliegende Sachlage einbinden. So vermeidet man späteren Stress und Ärger mit den Behörden, die natürlich auch trotz der neuen Gesetze nach wie vor genau hinschauen und ein Auge auf die Thematik haben werden. Dies gilt vor allem für den Umbau und die Nachrüstung bei bereits vorhandenen Anlagen.

Ein Fazit

Trotz einiger Änderungen für das neue Jahr und die Zukunft lohnt es sich nach wie vor, eine Photovoltaik-Anlage zu besitzen. Hier tut man dem eigenen Geldbeutel Gutes, erfüllt eine nachhaltige Vorbildfunktion und schont auf lange Zeit die Ressourcen des Planeten. Das i-Tüpfelchen ist eine langfristige Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Erzeugern. Worauf also noch warten?